AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der MIA Baugesellschaft mbH (nachfolgend „MIA“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Projektentwicklung, Planung, Bauausführung sowie schlüsselfertige Bauleistungen.
 
2. Vertragsgegenstand
MIA bietet Leistungen als Generalunternehmen an, einschließlich:
• Projektentwicklung
• Planung
• Bauausführung
• Koordination von  Nachunternehmern
• Schlüsselfertige Errichtung von Gebäuden
 
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Gegenzeichnung eines Angebots oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zustande.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preisangaben erfolgen grundsätzlich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Zahlungen sind gemäß Zahlungsplan bzw. nach Baufortschritt fällig.
3. Bei Zahlungsverzug ist MIA berechtigt, Arbeiten bis zum Ausgleich ruhen zu lassen.
 
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

6. Ausführungsfristen
Leistungsfristen und Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem Bauvertrag. Höhere Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse können die Termine angemessen verschieben.

7. Gewährleistung
Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB bzw. der VOB/B, sofern letztere vertraglich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 5 Jahre.

8. Haftung
MIA haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MIA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9. Nachunternehmer
MIA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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